Gemeinsame Ziele erreichen

Genossenschaften leben vom Engagement ihrer Mitglieder. Diese können Einfluss nehmen und das genossenschaftliche Leben mitgestalten.

Organe der Genossenschaft

Gemeinsam für jeden Einzelnen und damit zum Wohle Aller mehr erreichen. Das ist der zentrale Genossenschaftsgedanke. Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Gemeinschaft, das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist.

Zweck unserer Genossenschaft ist eine sozial vertretbare Wohnungsversorgung, durch die Schaffung und den Erhalt eines niveauvollen Wohnungsbestandes sowie eines ökologische verträglichen Wohnumfeldes unter Beachtung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand sorgen als Organe der Genossenschaft dafür, dass die Genossenschaft satzungsgemäß und wirtschaftlich im Sinne der Mitglieder arbeitet.

Vorstand

Kaufmännischer Vorstand Ines Spitzer-Olschock
Technischer Vorstand Paul Koltermann

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt.

Aufsichtsrat

Aufsichtsratsvorsitzender Peter Stolz
Stellv. Vorsitzende Tanja Thiele
Mitglieder Burkhard Erdmann,
Ursula Krautkrämer,
Rainer Lehrmann,
Christine Maskos,
Klaus-Peter Müschke,
Sylvia Kowatz,
Dagmar Rubisch

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus fünf bis neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung geregelt. Er hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt.

Vertreter

Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen satzungsgemäß je angefangene 50 Mitglieder einen Vertreter. Die Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein.  Derzeit haben wir 60 gewählte Vertreter. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz bezeichneten Angelegenheiten.

Arbeitsgruppen bzw. Beiräte

Unser Verständnis von genossenschaftlicher Demokratie in unserer Genossenschaft zeigt sich durch vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten engagierter Mitglieder in verschiedenen Beiräten und Arbeitsgruppen, die den Vorstand und Aufsichtsrat beraten und unterstützen.

Derzeit aktive Arbeitsgruppen und Beiräte:

  1. Finanzkommission
  2. Baukommission
  3. Seniorenbeirat