Teil einer starken Gemeinschaft

Mitglieder einer Genossenschaft sind Teil einer starken Gemeinschaft und profitieren von vielen Vorteilen.

Mitgliedschaft

Vorteile der Mitgliedschaft

Wohnen in unserer Genossenschaft basiert auf gemeinschaftlichem Eigentum – ein wirtschaftliches Potential, das vorrangig dem Zweck dient, die Mitglieder mit preisgünstigen und guten  Wohnungen zu versorgen, einen niveauvollen Wohnungsbestand sowie ein ökologisch verträgliches Wohnumfeld zu schaffen und zu erhalten. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, selbst aktiv auf Entscheidungen der Genossenschaft Einfluss zu nehmen. Rechtsgrundlage hierfür sind das Genossenschaftsgesetz und unsere Satzung.

Wie werde ich Mitglied?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung (§ 4 der Satzung) durch Übernahme von sieben Pflichtanteilen. Ein Anteil entspricht 26,00 € (§ 17 der Satzung). Darüber hinaus ist bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld von 55,00 € zu zahlen (§ 5 der Satzung). Wird eine Wohnung überlassen, sind weitere Geschäftsanteile zu übernehmen. Diese belaufen sich auf 26,00 € pro qm Wohnfläche.

Wann endet meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod sowie durch Ausschluss.

Im Fall der Kündigung hat diese mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich zu erfolgen. Das Mitglied scheidet dann zum Schluss des Geschäftsjahres, zu dem es seinen Austritt wirksam erklärt hat, aus (§§ 6, 7 der Satzung).
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Was geschieht mit meinen gezahlten Anteilen?

Die gezahlten Anteile sind das Geschäftsguthaben des Mitglieds. Endet die Mitgliedschaft, wird das Geschäftsguthaben binnen sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, ausgezahlt (§ 12 der Satzung).