erste marzahner wohnungsgenossenschaft eG
Wer sind wir?
Wir sind die erste Genossenschaft in Marzahn gewesen. Heute, fünf Jahrzehnte nach unserer Gründung, können wir auf eine erfolgreiche Entwicklungsgeschichte zurückblicken.
Heute betreuen unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeiter ca. 3.000 zufriedene Mitglieder und verwalten 2.500 modernisierte und attraktiv sanierte Wohnungen von unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Lage.
Der Wohnungsbestand unserer Genossenschaft befindet sich im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in diesen Wohnanlagen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie uns persönlich sprechen möchten, stehen wir Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu den Sprechzeiten gern zur Verfügung.
Gemeinsam stark
Als Genossenschaft erzielen wir durch Gemeinschaft starke Wirkung. Jede Stimme hat Gewicht, Verantwortung wird gemeinsam übernommen und Entscheidungen werden transparent getragen.
Nachhaltig wirtschaften
Wir handeln verantwortungsbewusst und vorausschauend. Wirtschaftliche Entscheidungen werden unter Berücksichtigung langfristiger ökologischer, sozialer und finanzieller Auswirkungen getroffen.
Fair wohnen
Unsere Mitglieder profitieren von dauerhaft bezahlbarem und sicherem Wohnraum. Das genossenschaftliche Wohnrecht bietet langfristige Stabilität, Schutz und soziale Sicherheit.
Regional verwurzelt
Wir sind fest in der Region verankert und übernehmen Verantwortung für deren Entwicklung. Durch gezielte Investitionen und Zusammenarbeit stärken wir lokale Strukturen und das soziale Miteinander.
Die Erste(n) am Platz!
Mit Recht werden wir die erste marzahner wohnungsgenossenschaft eG genannt,
denn zu unserem Bestand gehören die ersten Häuser des Stadtbezirkes.
Unsere Geschichte
Begonnen hatte alles, als über 100 Arbeiter im VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik Marzahn am 2. April 1976 die Gründung der AWG „BWF Marzahn“ beschlossen. Bereits ein Jahr später bezogen unsere ersten Mieter den ersten Wohnblock von Marzahn in der Marchwitzastraße 41-45. Der Bau weiterer, später vorwiegend in Marzahn-Ost gelegenen Wohnanlagen, durchzogen von vielen grünen Parks und Freiflächen, Kindergärten und Schulen, Dienstleistungseinrichtungen sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur ließen die Mitgliederzahl der Genossenschaft bald steigen. Nach 10 Jahren zählte sie schon 2.253 Mitglieder.
Niemand ahnte, wie schnell sich politisch und wirtschaftlich die Welt in diesem nur kurzen historischen Zeitraum ändern würde. Anfang der 90er Jahre bildete das Genossenschaftsgesetz einen neuen rechtlichen Rahmen, regelte Rechte und Pflichten der Mitglieder, Vertreter, des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Auch die 1993 erfolgreiche Bewältigung des Altschuldenhilfegesetzes ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem marktwirtschaftlich stabilen Wohnungsunternehmen.
Gemeinsame Ziele erreichen
Genossenschaften leben vom Engagement ihrer Mitglieder.
Diese können Einfluss nehmen und das genossenschaftliche Leben mitgestalten.

Vorstand
Kaufmännischer Vorstand:
Ines Spitzer
Technischer Vorstand:
Paul Koltermann
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei natürlichen Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt.
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsvorsitzender:
Peter Stolz
Stellv. Vorsitzende:
Tanja Thiele
Mitglieder:
Burkhard Erdmann
Sylvia Kowatz
Ursula Krautkrämer
Rainer Lehrmann
Christine Maskos
Felix Rubisch
Dagmar Rubisch
Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus fünf bis neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung geregelt. Er hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt.
Vertreter
Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen satzungsgemäß je angefangene 50 Mitglieder einen Vertreter. Die Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein. Derzeit haben wir 59 gewählte Vertreter. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz bezeichneten Angelegenheiten.
Arbeitsgruppen bzw. Beiräte
Unser Verständnis von genossenschaftlicher Demokratie in unserer Genossenschaft zeigt sich durch vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten engagierter Mitglieder in verschiedenen Beiräten und Arbeitsgruppen, die den Vorstand und Aufsichtsrat beraten und unterstützen.
Derzeit aktive Arbeitsgruppen und Beiräte:
- Finanzkommission
- Baukommission
- Seniorenbeirat
Mitgliedschaft
Mitglieder einer Genossenschaft sind Teil einer starken Gemeinschaft und profitieren von vielen Vorteilen.
Vorteile der Mitgliedschaft
Wohnen in unserer Genossenschaft basiert auf gemeinschaftlichem Eigentum – ein wirtschaftliches Potential, das vorrangig dem Zweck dient, die Mitglieder mit preisgünstigen und guten Wohnungen zu versorgen, einen niveauvollen Wohnungsbestand sowie ein ökologisch verträgliches Wohnumfeld zu schaffen und zu erhalten. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, selbst aktiv auf Entscheidungen der Genossenschaft Einfluss zu nehmen. Rechtsgrundlage hierfür sind das Genossenschaftsgesetz und unsere Satzung.
Wie werde ich Mitglied?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung (§ 4 der Satzung) durch Übernahme von sieben Pflichtanteilen. Ein Anteil entspricht 26,00 € (§ 17 der Satzung). Darüber hinaus ist bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld von 55,00 € zu zahlen (§ 5 der Satzung). Wird eine Wohnung überlassen, sind weitere Geschäftsanteile zu übernehmen. Diese belaufen sich auf 26,00 € pro qm Wohnfläche.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod sowie durch Ausschluss.
Im Fall der Kündigung hat diese mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich zu erfolgen. Das Mitglied scheidet dann zum Schluss des Geschäftsjahres, zu dem es seinen Austritt wirksam erklärt hat, aus (§§ 6, 7 der Satzung).
Was geschieht mit meinen gezahlten Anteilen?
Die gezahlten Anteile sind das Geschäftsguthaben des Mitglieds. Endet die Mitgliedschaft, wird das Geschäftsguthaben binnen sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, ausgezahlt (§ 12 der Satzung).
Gesellschaftliche Verantwortung
Wir engagieren uns für unser Umfeld und unterstützen verschiedene Projekte.
Das gehört zu unserem Selbstverständnis als Genossenschaft.
Die Verwirklichung des genossenschaftlichen Gedankens erschöpft sich für uns nicht im Bereitstellen und Bewirtschaften von komfortablem Wohnraum zu möglichst niedrigen Mieten für unsere Mitglieder.
Vielmehr richten wir als Genossenschaft unser Augenmerk generell auch darauf, dass unser Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf für alle in ihm lebenden Menschen immer attraktiver wird.
Vor diesem Hintergrund unterstützen und fördern wir engagiert lokale Sportvereine wie z.B. den BSC Marzahn. Damit leisten wir einen Beitrag zur Schaffung attraktiver, sinnvoller und gesundheitsfördernder Freizeitgestaltung sowie zur weiteren Entwicklung eines friedlichen und respektvollen Zusammenlebens der Menschen.
Auch mit den in unserem Wohngebiet befindlichen Schulen und Kindertagesstätten arbeiten wir eng zusammen, um die Entwicklung der jüngsten Bewohner unseres Stadtbezirkes zu unterstützen, beispielsweise mit der Kita „Hummelburg“.
Überaus gern angenommen wird auch der durch uns geförderte „Kita-Grand Prix Marzahn-Hellersdorf“, bei welchem die Kinder sich sportlich messen können und auch stets jede Menge Spaß und Freude haben.
Auf den mit vielem Grün erfüllten Höfen unserer eigenen Wohnanlagen veranstalten wir kleine „Hoffeste“ für alle unsere Mieter. Jährlich gibt es auch ein Sommerfest sowie einen Weihnachtsmarkt insbesondere für unsere kleinen Bewohner.
Zudem finden sowohl für unsere jüngsten als auch für unsere älteren Bewohner(innen) regelmäßig Veranstaltungen verschiedenster Art in unserem „Mitgliedertreff“ statt, die ebenfalls sehr gern besucht werden.















